Mindestzinsklausel und Bankgenussscheine (Preferentes)

Schützen Sie sich vor missbräuchlichen Klauseln bei Hypotheken und dem betrügerischen Vertrieb von Produkten wie Bankgenussscheinen (preferentes).

Sie können Ihre Ansprüche geltend machen, wenn in Ihre Hypothek eine Mindestzinsklausel eingeführt wurde, ohne dass bei der Gewährung und Zeichnung des Darlehens der notwendigen Transparenz und Kundeninformation nachgekommen wurde.

Im Falle der Bankgenussscheine (preferentes), der nachrangigen Darlehen und der Swaps auf Grund der mangelnden Information über diese toxischen Produkte.