Schadensersatzansprüche
Wenn eine natürliche oder juristische Person jemand anderem Schaden zufügt, mit oder ohne Vorsatz oder einfach auf Grund der normalen Tätigkeit, der sie nachkommt oder der öffentlichen oder privaten Dienstleistungen, die sie durchführt, haftet sie für den Schaden und es entsteht eine Ersatzpflicht oder die Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung, um die Situation vor der Entstehung des Schadens wiederherzustellen.
Wenn Sie Mitglied der Kammer sind, beraten wir Sie, wenn Sie einen Schaden erlitten haben oder wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursacht haben. Seien es Verkehrsunfälle, Stürze auf dem Gehweg, ärztliche Kunstfehler…
Wir zählen mit spezialisierten Anwälten, aber auch mit der Zusammenarbeit einer großen Expertengruppe: Architekten, Ärzte, Mechaniker….
Mit unseren Dienstleistungen können Sie insbesondere Dritte oder gegebenenfalls die Verwaltung verklagen.